Bauträger und Projektentwickler

Die HANSA Real Estate-Gruppe ist eine mittelständische Bauträgergruppe mit Sitz in Leipzig. Der Kern der Firmengruppe wird dabei von der HANSA Real Estate Beteiligungs AG gebildet, deren Tätigkeitsprofil hauptsächlich von der gehobenen Sanierung denkmalgeschützter Objekte am Standort Leipzig geprägt wird.

Wir haben unser Portfolio über die Jahre stetig erweitert, dieses beinhaltet mittlerweile auch die Realisierung hochwertiger Neubauprojekte, Healthcare-Immobilien für Investoren, den Handel mit Bestandsobjekten sowie die Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien. Neben neuen Absatzprodukten wurden auch neue Märkte erschlossen: Mit Berlin, Dresden, Halle an der Saale und Chemnitz konnte sich die HANSA-Gruppe auch über die Region Leipzig hinaus als Partner für hochwertigen Wohnraum und Gewerbeimmobilien etablieren.

Wesentliche Aspekte der Bauträgertätigkeit leiten sich aus der Beschaffenheit des Bauträgervertrages ab. Dieser wird in notarieller Form unter Bezugnahme einer detaillierten Baubeschreibung beurkundet. Darin verpflichtet sich der Verkäufer, später auch als Bauträger bezeichnet, dem Käufer das Objekt oder Teilstücke des Objektes zu übereignen und das dazugehörige Bauvorhaben durchzuführen. Damit ist die Übergabe eines schlüsselfertigen Objektes regelmäßig Gegenstand eines Bauträgervertrages. Die Veräußerung und die Einigung über die Beschaffenheit eines Objektes erfolgt bereits vor dessen Fertigstellung.

HANSA Zollstock und Stifte

Der „normale“ Bauunternehmer hingegen, der auch als Generalunternehmer oder Generalübernehmer tätig werden kann, baut auf einem Grundstück, welches dem Auftraggeber bereits gehört. Da hier kein Grundeigentum übertragen wird, sind diese Verträge - im Gegensatz zum Bauträgervertrag - nicht notariell beurkundungspflichtig, sondern werden in der Regel privatschriftlich geschlossen.

Bei einem Bauträger handelt es sich gleichzeitig um einen Projektentwickler im weiteren Sinne, da er auch über die Planungsphase hinaus bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe das Projekt begleitet und somit Leistungen des „Projektmanagements“ übernimmt. Er unterscheidet sich aber insofern von einem Generalüber- oder -unternehmer, die selber nicht der MaBV unterliegen, als dass er in der Regel keine eigenen Bauleistungen erbringt.

Somit ist die HANSA Real Estate als Projektentwickler im weiteren Sinne, bzw. als Bauträger, einem Spezialfall des Projektentwicklers, zu bezeichnen. Sie unterliegt der MaBV gemäß § 1 Satz 1 MaBV in Verbindung mit § 34c Abs. 1 Punkt 3a) GewO und ist somit auch Bauherr der zu errichtenden oder zu sanierenden Objekte.

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